Antwort AHK 8
Frage : Wie lässt sich die maximal/minimal zulässige Anhängelast der KmH nach 94/20/EG ermitteln? | |||||||||||||||||||||||||
Antwort : Sie lässt sich mit untenstehender Formel* berechnen ( siehe Beispiel 1 und Beispiel 2 ) . Beispiel 1 - Anhänger bei minimal beladenem Fahrzeug: | |||||||||||||||||||||||||
•Max. Leergewicht des Zugfahrzeuges inkl. 75 kg für Fahrer (Ziffer 14): •D-Wert der verwendeten KmH: •Max. zulässige Anhängelast der KmH: •Zul. Gesamtgew. des Zuges (Ziffer 33) •Max. Leergewicht des Fahrzeuges inkl. 75 kg für Fahrer (Ziffer 14): •Zulässiges Höchstgew. des Anhängers: •Anhängelast gebremst (Ziffer 28): |
1525 kg 9,1 kN 2368 kg 2975 kg -1525 kg 1450 kg 1250 kg |
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•Die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs von 1250 kg ist bei diesem Beispiel der niedrigste Grenzwert und darf nicht überschritten werden. | |||||||||||||||||||||||||
*Legende: D = D-Wert der Anhängeküpplung T = Gesamtmasse des Zugfahrzeuges R = Gesamtmasse des Anhängers g = Erdbeschleunigung (9,81) |
[kN] [kg] [kg] [m/s2] |
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